Zum WerkDieser Kommentar bietet ausgewogene Lösungen für Konfliktfälle und genießt in der Praxis gleichmäßig breite Akzeptanz bei Arbeitgebern, Betriebsratsgremien und Arbeitsgerichten. Er ist das bewährte Handwerkszeug für alle, die sich mit dem Betriebsverfassungsgesetz beschäftigen.Vorteile auf einen Blick
- schneller Zugriff durch präzisen, praxisbezogenen Stil
- ausgewogene Lösungen für Konfliktfälle
- Erläuterungen aus erster Hand: Das Autorenteam hat das Betriebsverfassungsrecht in Gesetzgebung und Rechtsprechung maßgeblich mitgestaltet
- auch online verfügbar (Modul Betriebsrat Plus)
Zur NeuauflageDie Neuauflage beinhaltet im Zusammenhang mit den Betriebsratswahlen
- die geänderte Wahlordnung
- die Anhebung der Schwellenwerte für das vereinfachte Wahlverfahren
- die Streichung bzw. Absenkung des Erfordernisses für Stützunterschriften
- die Einschränkung des Anfechtungsrechts wegen Fehlern in der Wählerliste
- die Ausweitung und Verbesserung des Kündigungsschutzes im Wahlkontext
Zusammen mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz vom 14. Juni 2021 wurden insbesondere folgende Neuerungen berücksichtigt:
- neuer Mitbestimmungstatbestand zur mobilen Arbeit (
87 Nr. 14 BetrVG) - Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Zusammenhang mit Betriebsratsrechten (zB Sachverständigen-Hinzuziehung)
- Aufgabenerweiterung der Einigungsstelle als Vermittlungsgremium in Fragen der betrieblichen Bildung
- Neuregelungen zu Betriebsratssitzungen per Video- und Telefonkonferenz
- Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) und die daraus erwachsenden Aufgaben für den Wirtschaftsausschuss
- neuer Katalogtatbestand aus dem Lieferkettengesetz (wirtschaftliche Angelegenheiten)
- Grundsatzurteil des BAG zur Auslegung des
611a BGB (Crowdworker als Arbeitnehmer) - betriebsverfassungsrechtliche Auswirkungen der GSA Fleisch
- Abschluss eines Sozialplans durch beiderseitige elektronische Signatur desselben Dokuments auch in elektronischer Form
- Fragen des Datenschutzes
- die praktischen Auswirkungen der Covid-19 Gesetzgebung auf die BR-Arbeit, wie zB
- virtuelle BR-Sitzung
- Einigungsstellensitzung
- Betriebsversammlung
ZielgruppeFür Betriebsratsgremien, Gewerkschaften, Arbeitgeberseite und deren Verbände, Personalverantwortliche, Arbeitsgerichte, Anwaltschaft sowie die gesamte arbeitsrechtliche Praxis und Wissenschaft.