
Während der Grundsatz in Artikel 6 Abs. 1 lit. j der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU kodifiziert ist, fehlt eine entsprechende Regelung im HGB. Er wird zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung gezählt, deren Einhaltung beispielsweise
243 Abs. 1 HGB vorschreibt. Sein Anwendungsbereich und sein Inhalt sind jedoch im Einzelnen ungeklärt. Die Arbeit zieht aus den unions-, verfassungs- und einfachrechtlichen Rahmenbedingungen Schlüsse für die Konkretisierung, erörtert die Stellung des Grundsatzes im Gefüge des Bilanzrechts, und zeigt auf, welche Rolle er in der Handels- und in der Steuerbilanz spielen kann. Sie schließt mit einem Gesetzgebungsvorschlag.
Die Arbeit wurde mit dem Förderpreis der Esche Schümann Commichau Stiftung 2025 ausgezeichnet.
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