
Der Autor untersucht, ob der Nachweis der haftungsbegründenden Kausalität bei fehlerhafter Ad-hoc-Publizität durch die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens erleichtert werden kann. Hierfür prüft er, ob ihre Voraussetzungen auch am Sekundärmarkt vorliegen und eine Übertragung von rechtsmethodischen Erfordernissen genügt.
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