
In den letzten Jahrzehnten hat die Unternehmensreputation einen immer höheren Stellenwert erlangt. Daher sind Unternehmen darauf bedacht diese bestmöglich zu schützen. Unternehmen stellen Produkte nicht isoliert her, sondern sind vielmehr von verschiedenen Zulieferern abhängig. Der Autor geht deshalb der Frage nach, ob und inwieweit sich Schadensersatzansprüche ableiten lassen, falls ein Geschäftspartner seiner vertraglichen Pflicht nicht nachkommt und dies in einer Reputationsschädigung für den anderen Vertragspartner resultiert. Hierzu nimmt der Autor auf das UN-Kaufrecht (CISG) Bezug, um anschließend die Verbindung zum deutschen Schuldrecht herzustellen.
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