
Der Europäische Gesetzgeber hat im Jahr 2019 die Digitalisierungsrichtlinie erlassen, welche den Einsatz digitaler Technologien im gesamten Lebenszyklus einer Gesellschaft zulässt. Neben der Möglichkeit einer Online-Gründung ist ebenfalls die digitale Einreichung von Urkunden und Informationen vorgesehen. Der Autor beleuchtet die Regelungen der Richtlinie und erörtert relevante Aspekte bei ihrer Umsetzung in deutsches Recht.
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