
Die Vorsorgeberatung zur Absicherung der Arbeitskraft zählt zweifellos zu den Königsdisziplinen im Vermittleralltag. Ein privater Vorsorgevertrag für den Fall einer Berufsunfähigkeit infolge einer Erkrankung, eines Unfalls oder eines mehr als altersgemäßen Kräfteverfalls ist ein wichtiger Beitrag für die persönliche Existenzsicherung. Allerdings begründen beispielsweise ein Herzinfarkt oder auch eine Krebserkrankung nicht zwingend eine leistungspflichtige Berufsunfähigkeit. Aber auch im Fall eines Leistungsanerkenntnisses und der Auszahlung der vertraglich vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente durch den Lebensversicherer sichert die ratierliche Rentenzahlung nur eine (anteilige) Einkommensersatzleistung. Mit einer Dread-Disease-Versicherung können schwere Krankheiten versichert und mit der Kapitalleistung im Versicherungsfall beispielsweise Darlehens- und Leasingverbindlichkeiten abgelöst oder auch zusätzliche Behandlungsmaßnahmen finanziert werden.
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