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Frauen als Wegbereiter des Rechts

Die ersten deutschen Juristinnen und ihre Reformforderungen in der Weimarer Republik

Oda Cordes
Livre broché | Allemand
29,45 €
+ 58 points
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Description

Zu den ersten deutschen Frauen, die Rechtswissenschaften studieren und die juristischen Staatsexamina ablegen konnten, gehörten: Marie Munk, Margarete Berent und Margarete Meseritz. Gemeinsam mit Marie Raschke gründeten sie den Deutschen Juristinnen-Verein im Jahre 1914: den Vorläufer des heutigen Deutschen Juristinnen Bundes. Als Verbandsmitglied im Bund Deutscher Frauenvereine beteiligte sich der Deutsche Juristinnen-Verein in der Weimarer Reform zum Familien-, Ehegüter-, Nichtehelichen- und Scheidungsrecht. Das damals neue Postulat der Gleichberechtigung der Geschlechter in Art. 119 Abs. 2 der Weimarer Reichsverfassung sollte den Frauen zu einem neuen Recht verhelfen. Ein neues Recht war erforderlich, weil die Haus- und Arbeitsgemeinschaft des 19. Jahrhunderts aufgelöst und die industrielle Revolution die Frau zur Erwerbsfrau gemacht hatte. Zudem hatten die Frauen mit der Weimarer Reichsverfassung das aktive und passive Wahlrecht erhalten. Zwischen dieser weiblichen Teilhabe im öffentlichen Leben und im Erwerbsleben klaffte eine Divergenz zur Stellung der Frau im Bürgerlichen Gesetzbuch von 1900. Nach dem dort geregelten Rechtsverhältnis zwischen Frau und Mann hatte der Ehemann das Alleinentscheidungsrecht in allen Angelegenheiten der ehelichen Lebensgemeinschaft: Der Ehemann konnte die Arbeitsverträge seiner Ehefrau ohne ihr Mitspracherecht kündigen, ihm oblag die alleinige Verwaltung des ehelichen Vermögens und er besaß die elterliche Gewalt über die Kinder, selbst wenn er schuldig geschieden wurde. Allerdings war eine Scheidung vom Gesetzgeber nahezu unmöglich gemacht und sie barg für die Frau die Gefahr, dass sie das Sorgerecht verlor und ihr kein Unterhalt zustand. Noch schlechter erging es den ledigen Müttern, die nicht nur sozial geächtet, sondern auch rechtlich diskriminiert wurden. Für ihre nichtehelichen Kinder erhielten sie keinen Unterhalt und diese besaßen auch kein Erbrecht, da eine Verwandtschaft mit dem Vater aberkannt wurde. In diese veralteten

Spécifications

Parties prenantes

Auteur(s) :
Editeur:

Contenu

Nombre de pages :
140
Langue:
Allemand

Caractéristiques

EAN:
9783836692403
Date de parution :
02-04-12
Format:
Livre broché
Format numérique:
Trade paperback (VS)
Dimensions :
148 mm x 210 mm
Poids :
176 g

Les avis

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