
Die Indienstnahme des tarifdispositiven Rechts in der Arbeitnehmerüberlassung steht seit Jahren in der Kritik. Diese Arbeit widmet sich zunächst der Klärung der Grundlagen von (Privat-)Autonomie im Allgemeinen und Tarifautonomie im Speziellen und stellt die Funktionsvoraussetzungen vor. Anschließend werden die tarifdispositiven Gestaltungen, die die Novellierung des AÜG im Jahre 2017 mit sich brachte, im Detail untersucht und Reformvorschläge geboten, die bestehenden Dysfunktionalitäten entgegenwirken.
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