
Die praxisrelevante, vor allem wirtschaftspolitisch motivierte Steuerbefreiung sanierungsbedingter Gewinne durch
3a EStG wirft gleichwohl zahlreiche europa-, verfassungs- und einfachrechtliche Fragen auf, mit denen sich die vorliegende Arbeit eingehend beschäftigt. Aufgrund seiner Ausgestaltung kehrt
3a EStG als Sozialzwecknorm trotz der Steuerbefreiung in erheblichem Umfang zum Regelmaß einer leistungsfähigkeitsgerechten Besteuerung zurück und kann im Ergebnis durch außersteuerliche Gemeinwohlzwecke gerechtfertigt werden. Die Arbeit zeigt auf, dass europa- und beihilferechtlich eine Rechtfertigung indes nicht gelingen kann.
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