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Lehrbuch zum Staatsrecht für den gehobenen Dienst Fundierte und strukturierte Kenntnisse des Staatsrechts sind für alle Anwärterinnen und Anwärter des gehobenen Dienstes in der Bundes- und Landesverwaltung unerlässlich. Es gehört zu den Kerngebieten der Laufbahnausbildung an den Hochschulen und Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst. Das Lehrbuch richtet sich vorrangig an die Studierenden an diesen Lehreinrichtungen. Auch Anwärterinnen und Anwärtern des mittleren Dienstes kann es als Hilfe dienen.
Staatsziele und Aufgaben verständlich erklärt Nach einer Einführung in die Verfassungsgeschichte allgemein und in die Verfassungsgeschichte Deutschlands erläutert der Autor die prägenden Staatsprinzipien und Staatsziele, wie das Republik-, das Demokratie-, das Rechtsstaats- und das Sozialstaatsprinzip. Die Organisation, Aufgaben und Mitglieder der Staatsorgane werden ebenso ausführlich behandelt wie das Gesetzgebungsverfahren. Zahlreiche Schaubilder erleichtern das Verständnis der Zusammenhänge. Das letzte Kapitel ist den Grundrechten, ihrer Bedeutung und ihrem Umfang gewidmet.
Neu in der 2. Auflage In der 2. Auflage wurden insbesondere die Regelungen zum neuen Wahlrecht aktualisiert sowie die Instrumente erläutert, die einer »wehrhaften Demokratie« zu ihrem Schutz zur Verfügung stehen. Das sind u.a.:
das Vereinsverbot, das Parteienverbot, der Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung und die Grundrechtsverwirkung. Außerdem geht der Autor auf die Neuregelungen zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vor politischer Einflussnahme ein. Die Vorschriften zur Zusammensetzung und Organisation des BVerfG befanden sich früher vor allem im BVerfGG, das mit einfacher Mehrheit geändert werden kann. Nun wurden sie teilweise ins Grundgesetz übernommen mit der Folge, dass eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, um sie zu ändern.
Mit Prüfungsfragen und Übungsfällen zur Selbstlernkontrolle Prüfungsfragen am Ende eines jeden Kapitels, Hinweise auf Vertiefungsbeiträge und weiterführendne Literatur sowie Übungsfälle ermöglichen es den Leserinnen und Lesern, ihr Wissen zu vertiefen und zu überprüfen.
Das Staatsrecht – die Grundlage des Rechtsstaats Das Staatsrecht stellt die Rechtsgrundlage des staatlichen Handelns und damit des Verwaltungs-, des Zivil- und des Strafrechts dar. Im Grundgesetz sind die Staatsorganisation und die Rechte der Einzelpersonen gegenüber dem Staat geregelt. Weitere Bundesgesetze regeln das Wahlrecht, das Abgeordnetenrecht oder das Staatsangehörigkeitsrecht.
Kompetenter Autor Der Autor ist Professor an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung und lehrt dort Staatsrecht, Europarecht und Politik. Zuvor war er als Lehrbeauftragter für Parlamentsrecht an der Humboldt-Universität in Berlin tätig und Referent in der Verwaltung des Deutschen Bundestages.