
Neben seiner persönlichen Würdigung soll die Werksbesichtigung auch einen genuinen Beitrag zur Strafrechtswissenschaft leisten. Sie ergänzt damit die bislang in drei Bänden erschienen »Selbstdarstellungen« einflussreicher Strafrechtswissenschaftlerinnen und Strafrechtswissenschaftler durch eine stärker theoretische Perspektive. Ziel ist die konstruktive Weiterentwicklung einzelner Themen.
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