
Die Arbeit untersucht deshalb die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Urlaub auch gegen den ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers festgelegt werden darf. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass dies möglich ist, wenn dringende betriebliche Belange die Festlegung auf einen bestimmten Urlaubszeitraum erfordern oder wenn die Anordnung notwendig ist, um die tatsächliche Gewährung des Urlaubs sicherzustellen. Die Arbeit erörtert die Grenzen dieses Rechts und wendet die gewonnenen Erkenntnisse auf die Fälle von Betriebsferien und Urlaubsanordnungen innerhalb der Kündigungsfrist an.
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