Die Arbeit befasst sich mit der Auflösung der Pflichtenkollision der EMRK-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Individualsanktionen des UN-Sicherheitsrates. Mithilfe des Grundsatzes der Subsidiarität und einer engen Auslegung des Art. 103 UN-Charta wird die Zuständigkeit nationaler und regionaler Gerichte in Europa rekonstruiert.