
Christian Arnold arbeitet heraus, dass der Einsatz kontextsensitiver elektronischer Assistenzfunktionen dann mit der Verlagerung von Entscheidungskompetenzen zugunsten des Anbieters einhergeht, wenn die Serviceerbringung anbieterseitig gelenkt ist und die partiell autonome Vorbereitung und/oder Durchführung von Kommunikations- und Transaktionsprozessen umfasst. Dies kann konsumentenseitige Prozesse einleiten, die auf die Restauration des Entscheidungsspielraums zielen und gegen den Serviceerbringer oder gegen die konkrete Leistungserbringung gerichtet sind.
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